Studienorganisation: Gut organisiert durch das Lehramtsstudium
Zur Erleichterung der Organisation des Lehramtsstudiums werden hier relevante Informationen zum Ablauf von Anerkennungen und zur Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung bereitgestellt.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist grundsätzlich die Institution zuständig, an der die Hauptzulassung zum Studium erfolgt ist. Zur Antragstellung ist das dafür vorgesehenen Formular oder die Online-Applikation der jeweiligen Institution zu verwenden, vollständig und korrekt auszufüllen und dort einzureichen.
An der Uni Graz sind Anträge über die App "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge" in UNIGRAZonline zu stellen und der Antrag anschließend an das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien lehramtsstudien(at)uni-graz.at zu übermitteln.
An der Pädagogischen Hochschule Steiermark sind alle nötigen Informationen und Formulare zu Anerkennungsanträgen hier zu finden.
An der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum finden Sie Informationen und Formulare zur Anerkennung hier.
An der Kunstuni Graz finden sich hier alle notwendigen Formulare und Informationen zum Thema “Anerkennungen”.
An der TU Graz befinden sich Informationen und Kontaktdaten für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen im Intranet.
Welche EVSO-Bildungseinrichtung für welche Unterrichtsfächer/Spezialisierungen Anerkennungen durchführt, ist hier ersichtlich.
Wenn Prüfungsleistungen aus einem Fachstudium für das Lehramtsstudium anerkannt werden sollen, ist hierfür ein entsprechender Anerkennungsantrag zu stellen (siehe Frage “Wo und wie werden Anerkennungen für Prüfungsleistungen im EVSO eingereicht?”)
Ein Wechsel eines Unterrichtsfaches bzw. einer Spezialisierung ist nur durch einen Studienwechsel möglich. Das bedeutet, dass Ihr bisheriges Lehramtsstudium geschlossen und eine neues inskribiert werden muss. Ein Studienwechsel kann ausschließlich innerhalb der Zulassungsfrist erfolgen.
Um bereits erbrachte Prüfungsleistungen zu übertragen, müssen Anerkennungsanträge gestellt werden.
Universität Graz:
- Für allgemeine Fragen: Prüfungsreferat für Lehramtsstudien.
- Für inhaltliche Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich an die Anerkennungsbeauftragten der Unterrichtsfächer/Spezialisierungen.
PH Steiermark:
- An der PH Steiermark sind alle nötigen Informationen und Formulare zu Anerkennungsanträgen hier zu finden.
- Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.
Eine Lehrveranstaltung (LV) ist eine organisatorische Einheit im Rahmen eines Studiums, in der Inhalte vermittelt und Prüfungsleistungen erbracht werden. Die Dauer einer Lehrveranstaltung wird in Semesterstunden (SSt) angegeben. Eine Semesterstunde entspricht einer wöchentlichen Lehrveranstaltungseinheit von 45 Minuten während der Vorlesungszeit.
Die Gesamtanzahl der Unterrichtseinheiten einer Lehrveranstaltung ergibt sich aus den zugewiesenen Semesterstunden. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten. Beispielsweise umfasst eine 2-stündige Lehrveranstaltung (2 SSt) über ein gesamtes Semester insgesamt 30 Unterrichtseinheiten (abzüglich etwaiger Feiertage).
Die verschiedenen Lehrveranstaltungstypen sind im Curriculum bzw. in den Satzungen der einzelnen Institutionen definiert. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Lehrveranstaltungen unterscheiden:
Vorlesungen (VO): Hier besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Prüfung erfolgt in einem einzigen schriftlichen oder mündlichen Prüfungsakt.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z. B. Seminare [SE], Vorlesungen mit integrierten Übungen [VU], Übungen [UE] etc.): Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfolgt die Beurteilung nicht in einem einzigen Prüfungsakt, sondern kontinuierlich, wobei mind. 2 Teilleistungen vorgesehen sind. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Die Beurteilungskriterien sind spätestens in der ersten Einheit von der Lehrveranstaltungsleitung bekanntzugeben.
Lehrveranstaltungen können entweder als Pflichtfächer (PF) oder Wahlfächer (WF) angeboten werden. Sie sind in verschiedenen Modulen des Lehramtsstudiums zusammengefasst.
Pflichtfächer (PF): Hier besteht keine Wahlmöglichkeit. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen müssen zwingend positiv absolviert werden, um das Studium abschließen zu können.
Wahlfächer (WF): Hier besteht eine Wahlmöglichkeit, entweder durch die Auswahl bestimmter Module oder bestimmter Lehrveranstaltungen.
Freie Wahlfächer (FWF) können aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot frei gewählt werden und ermöglichen eine flexible Gestaltung des Studiums. Gebundene Wahlfächer (GWF) sind an einen Pool an Lehrveranstaltungen gebunden, aus dem eine Auswahl getroffen werden muss.
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt innerhalb der festgelegten Fristen für das Winter- bzw. Sommersemester über das Onlinesystem der Bildungseinrichtung, die die jeweilige Lehrveranstaltung anbietet.
Lehrveranstaltungszeiten und Anmeldefristen sind bereits mehrere Wochen vor Anmeldebeginn ersichtlich, sodass eine frühzeitige Planung möglich ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn bereits 90 % der Pflicht- und Wahlfächer im Bachelorstudium positiv absolviert wurden, besteht die Möglichkeit, bis zu 10 % der Master-Lehrveranstaltungen vorzuziehen. Dabei gelten die jeweiligen Voraussetzungen, die im Curriculum des Unterrichtsfaches festgelegt sind. In einigen Unterrichtsfächern ist eine Vorziehung derzeit nicht möglich.
In Abweichung davon gilt an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz sowie an der Technischen Universität Graz eine andere Regelung: Studierende dürfen dort bereits alle Lehrveranstaltungen des konsekutiven Masterstudiums absolvieren, sobald sie die STEOP erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Reihung erfolgt grundsätzlich nach dem Reihungsverfahren EVSO. Studierende, für die eine Lehrveranstaltung ein Pflichtfach ist, werden z.B. bei der Platzvergabe bevorzugt gereiht. Studierende, die die Lehrveranstaltung als Wahlfach oder Freies Wahlfach besuchen, werden nachrangig berücksichtigt.
Die konkreten Reihungskriterien einer Lehrveranstaltung sind über das jeweilige Onlinesystem einsehbar und sind an den jeweiligen Institutionen auch in der Satzung oder anderen Dokumenten veröffentlicht.
Bei einigen Lehrveranstaltungen ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl ist im Curriculum unter der Spalte „TZ“ (Teilungszahl) für jedes Modul vermerkt. Diese Zahl gibt an, wie viele Plätze zur Verfügung stehen.
In der Regel erhalten alle Studierenden nach der Anmeldung zunächst einen Wartelistenplatz. In diesem Fall werden die Fixplätze erst nach Ende des Anmeldezeitraums gemäß den Reihungskriterien vergeben, die im Onlinesystem einsehbar sind.
Bis zum Ende der Anmeldefrist kann sich die Wartelistenposition laufend ändern. Eine Vorrückung ist möglich, wenn Studierende sich abmelden. Umgekehrt kann es zu einer Zurückreihung kommen, wenn sich Studierende anmelden, die gemäß den Reihungskriterien vorgereiht werden. Die aktuelle Position auf der Warteliste ist nicht immer einsehbar.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt die erste Einheit rechtlich als Prüfungsantritt. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann zur Abmeldung führen, sodass Studierende von der Warteliste nachrücken. So wird sichergestellt, dass keine Plätze blockiert werden, die nicht in Anspruch genommen werden.
Lehrveranstaltungen werden oft parallel an verschiedenen Institutionen des Standorts angeboten, um ausreichend Plätze bereitzustellen. Ist eine Lehrveranstaltung an der bevorzugten Institution bereits ausgebucht, empfiehlt es sich, die Onlinesysteme der Partnereinrichtungen zu durchsuchen.