Studienabschluss: Der Weg zum erfolgreichen Abschluss
Der Studienabschluss stellt den erfolgreichen Höhepunkt der akademischen Laufbahn dar. Alle relevanten Informationen zu Prüfungsanforderungen, Abschlussmodalitäten sind hier zusammengefasst.
Nach erfolgreichem Abschluss aller im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Praktika und Abschlussarbeiten kann der formale Studienabschluss beantragt werden. Dafür ist die Studienabteilung der Bildungseinrichtung zuständig, an der die Hauptinskription besteht. Studierende, die am feierlichen Festakt teilnehmen möchten, können sich dort auch zur Sponsion anmelden.
Die Bachelorarbeit kann prinzipiell an jeder Bildungseinrichtung des Entwicklungsverbunds Süd-Ost (EVSO) verfasst werden. Da die Bachelorarbeit im Rahmen einer Pflichtlehrveranstaltung zu verfassen ist, an der Sie aktiv teilgenommen haben, hängt die Bildungseinrichtung davon ab, an welcher Bildungseinrichtung Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin tätig ist. Das Verfassen der Bachelorarbeit im Rahmen eines freien Wahlfaches ist somit nicht möglich.
Die Bachelorarbeit kann in den Bereichen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, in den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder bereichsübergreifend verfasst werden. Als Voraussetzung für die Erstellung einer Bachelorarbeit ist der Nachweis von zumindest 100 EC im Lehramtsstudium erforderlich.
Wenn Sie sich für den Bereich und eine entsprechende Lehrveranstaltung entschieden haben, in deren Rahmen Sie Ihre Bachelorarbeit verfassen wollen, klären Sie idealerweise bereits zu Beginn der Lehrveranstaltung, ob die Lehrveranstaltungsleitung die Betreuung Ihrer Bachelorarbeit übernehmen kann. Informationen zum konkreten Beantragungsprozess und den erforderlichen Formalitäten erhalten Sie von Ihrem bzw. Ihrer Betreuer:in bzw. der Studienabteilung der jeweiligen Institutionen.
Informationen zur Bachelorarbeit und deren Einreichung, finden Sie an der Universität Graz am Prüfungsreferat für Lehramtsstudien.
An der PH Steiermark sind alle nötigen Informationen zur Bachelorarbeit hier zu finden.
Informationen zur Bachelorarbeit an der PPH Augustinum finden Sie hier.
Informationen zur Bachelorarbeit an der KUG finden Sie hier.
Nein, im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist nur eine Bachelorarbeit zu verfassen.
Nein, im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist keine Bachelorprüfung vorgesehen.
Masterarbeiten werden von Personen mit facheinschlägiger Venia Docendi betreut und begutachtet. Bei Bedarf ist das jeweils zuständige studienrechtliche Organ überdies berechtigt, geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen auf EQR-Level 8 im Fach ihrer Dissertation oder auf ihrem aktuell bearbeiteten Forschungsgebiet heranzuziehen.
Es ist auch die Form der Mitbetreuung möglich. Dabei muss zumindest ein Betreuer bzw. eine Betreuerin über die zuvor genannten Qualifikationen verfügen, der Mitbetreuer bzw. die Mitbetreuerin über eine Qualifikation auf EQR-Level 7.
Es empfiehlt sich, eine:n Lehrenden zu wählen, bei dem oder der man bereits eine Lehrveranstaltung besucht hat.
Für die Anmeldung und Annahme von Thema und Betreuung gelten die Regelungen und Prozesse jener Bildungseinrichtung, an der die Masterarbeit betreut wird. Informationen dazu finden Sie auf den Websites sowie in den Studienabteilungen der einzelnen Bildungseinrichtungen.
Alle Informationen zur Masterarbeit und deren Einreichung finden Sie an der Universität Graz am Prüfungsreferat für Lehramtsstudien.
An der PH Steiermark sind alle nötigen Informationen zur Masterarbeit hier zu finden.
An der PPH Augustinum finden Sie Informationen zum Verfassen und Einreichen der Masterarbeit hier.
Informationen zum Verfassen und Einreichen der Masterarbeit an der KUG finden Sie hier.
Ja, im Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist eine kommissionelle Masterprüfung vorgesehen, die aus zwei Teilen besteht und zwischen 45 und 60 Minuten dauert. Der erste Teil umfasst die Defensio der Masterarbeit sowie eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit. Für den zweiten Teil der Prüfung muss ein Fachgebiet aus dem anderen Unterrichtsfach (Fachwissenschaft, Fachdidaktik) oder aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen gewählt werden.
Masterprüfungen sind kommissionelle Prüfungen, die von Personen mit facheinschlägiger Venia Docendi abgenommen werden. Bei Bedarf kann das jeweilige zuständige studienrechtliche Organ wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder sonstige qualifizierte Fachleute als Prüfer:innen heranziehen. Es ist darauf zu achten, dass mindestens ein Mitglied der jeweiligen Prüfungskommission über eine facheinschlägige Venia Docendi und die anderen Mitglieder mindestens über eine Qualifikation auf EQR-Level 8 verfügen oder sich im facheinschlägigen Doktoratsstudium befinden und facheinschlägige Publikationen nachweisen. In den künstlerischen Unterrichtsfächern können auch Mitarbeiter:innen mit Qualifikation auf EQR-Level 7 oder mit künstlerischem bzw. künstlerisch-pädagogischem Diplom herangezogen werden.
Alle Informationen zur Masterprüfung finden Sie an der Universität Graz am Prüfungsreferat für Lehramtsstudien.
Alle Informationen zur Masterprüfung finden Sie an der Pädagogischen Hochschule Steiermark hier.
Informationen zur Durchführung von Masterprüfungen an der PPH Augustinum und das entsprechende Formular finden Sie hier.
Die Sponsion ist ein akademischer Festakt, bei dem Studierende in feierlichem Rahmen die Sponsionsurkunde für ihr abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium in einer Sponsionsmappe bzw. einer Sponsionsrolle überreicht bekommen. Die Teilnahme an einer Sponsion ist kostenpflichtig, aber nicht verpflichtend. Studierende erhalten alle nötigen Bescheide und Zeugnisse selbstverständlich auch ohne Sponsion.
Die Anmeldung zur Sponsion ist nach Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums bei der Studienabteilung der Bildungseinrichtung möglich, an der die Hauptinskription besteht.