Mobilität im Lehramtsstudium
Auch im Rahmen des Lehramtsstudiums besteht die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen an einer der zahlreichen Partnerhochschulen im Ausland zu sammeln. Erste Informationen zum Ablauf und zu den Mobilitätsprogrammen sind hier zusammengefasst.
Um sicherzugehen, dass die Prüfungsleistung im Rahmen des Auslandsstudiums für Ihr Studium anerkannt wird, muss im Vorfeld an der Bildungseinrichtung ein Antrag auf vorherige Feststellung der Anerkennbarkeit („Vorausbescheid“ bzw. „learning agreement”) eingebracht werden. Dazu müssen Unterlagen (Curricula, Beschreibung der Studieninhalte) über den Studienteil, den man im Ausland absolvieren möchte, vorgelegt werden. Die Bildungseinrichtung stellt dann fest, in welchem Ausmaß die Anerkennung der geplanten ausländischen Studienleistungen erfolgen kann.
- Informationen zur Erstellung von Vorausbescheiden an der Universität Graz sind hier zu finden.
- An der Pädagogischen Hochschule Steiermark sind alle nötigen Informationen und Formulare zu (Voraus-)Anerkennungen hier zu finden.
- An der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum finden Sie alle Informationen zum Thema Outgoing hier.
- Informationen zur Erstellung von Vorausbescheiden an der Kunstuniversität Graz sind hier zu finden.
Eine sorgfältige und frühzeitige Planung – idealerweise etwa ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt – ist unbedingt erforderlich. Die Partnerhochschulen sowie die International Offices der EVSO-Institutionen haben feste Fristen für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den jeweiligen Websites über die einzuhaltenden Termine und Fristen. Zudem wird empfohlen, die Informationsveranstaltungen zu besuchen, die in der Regel zu Beginn des Wintersemesters an den verschiedenen Standorten stattfinden.
Für weitere Unterstützung im Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an die International Offices der EVSO-Institutionen.
Die Partnerhochschulen der Institutionen des EVSO sind auf den Websites der International Offices zu finden:
Ja, das ist möglich. Unabhängig von der Hauptzulassung können Studierende sich für einen Platz an den Partnerinstitutionen aller acht EVSO-Institutionen bewerben. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die gewünschte Zieluniversität nur Partneruniversität einer bestimmten Institution innerhalb des EVSO ist oder wenn dort noch mehr freie Plätze verfügbar sind.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die gesamte Verwaltung des Erasmus-Aufenthalts in diesem Fall von der Institution übernommen wird, an der Sie den Platz erhalten haben.
Neben einem Auslandsstudium besteht auch die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Ein von Erasmus+ gefördertes Praktikum dauert mindestens zwei Monate und kann insbesondere für Lehramtsstudierende in den Sommermonaten oder direkt nach dem Studienabschluss von Interesse sein.
Praktika können an Universitäten, Schulen, Unternehmen , pädagogischen Institutionen usw. absolviert werden. Wichtig ist auch hier, die geltenden Fristen im Blick zu behalten!
Weitere Informationen finden Sie z.B. hier:
- https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/opportunities/opportunities-for-individuals/students/traineeships-abroad-for-students
- https://www.phst.at/international/mobilitaet/outgoing-students/auslandspraktikum/
- https://pph-augustinum.at/internationales/outgoings/
- Auslandspraktika - Büro für Internationale Beziehungen Universität Graz
Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt auch im Masterstudium möglich. Dabei sind die Fristen und Deadlines der Partnerhochschulen sowie der International Offices der EVSO-Institutionen zu beachten.