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Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Graz

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Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Graz Curricula ab Studienjahr 26/27 FAQs Curricula ab Studienjahr 2026/27
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FAQs Curricula ab Studienjahr 2026/27

Hier finden Sie schnelle Antworten auf häufige Fragen, Beispiele und Links zu weiterführenden Informationen. Wir bedanken uns für alle Fragen! So werden die FAQs laufend ergänzt und die Informationsausgabe weiter optimiert.

Allgemeine Fragen

Bei Inkrafttreten der Curricula mit Studienjahr 2026/27 können Studierende ab diesem Zeitpunkt nur noch mit den neuen Curricula in das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung einsteigen. Bereits inskribierte Studierende können im Rahmen einer Übergangsfrist (siehe Frage “Wie lange werden die alten Curricula noch gültig sein?”) nach altem Studienplan fertig studieren oder in das neue Curriculum umsteigen. 

Das gilt für alle Lehramtsstudien der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Bachelor und Master sowie das Erweiterungsstudium (= weiteres Unterrichtsfach oder Spezialisierung). 

Ab Studienjahr 2026/27 können Studierende das Bachelorstudium, Masterstudium und Erweiterungsstudium (= weiteres Unterrichtsfach oder Spezialisierung) Lehramt Sekundarstufe nur mehr mit neuem Studienplan inskribieren. 

Das gilt auch in folgenden Fällen: 

  • Wer im Sommersemester 2026 mit dem Bachelor fertig wird, kann ab Wintersemester 2026/27 den Master nur mit neuem Curriculum inskribieren.
  • Wer das Lehramtsstudium im alten Studienplan fertig studieren möchte, und ab Wintersemester 2026/27 um ein Erweiterungsstudium ergänzen möchte, kann das Erweiterungsstudium nur mit neuem Studienplan/Curriculum inskribieren.

Im Zuge des Stellungnahmeverfahrens wurde Ende des Jahres 2025 eine erste Entwurfsversion der Curricula veröffentlicht. Aktuelle Entwürfe können nicht zur Verfügung gestellt werden. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Gremien der Partnerinstitutionen im Verbund Süd-Ost werden die Curricula inklusive Äquivalenzlisten voraussichtlich im Juni 2026 veröffentlicht. 

Nein. Ein Umstieg in die neuen Curricula erfolgt freiwillig und ist auf eigenen Wunsch möglich. Bei der persönlichen Entscheidung, ob ein Umstieg sinnvoll ist, helfen Äquivalenzlisten, die zeigen, wie bereits absolvierte Lehrveranstaltungen angerechnet werden können. Die Äquivalenzlisten werden grundsätzlich so gestaltet, dass ein Umstieg gut möglich sein wird.

Wo es Äquivalenzen zwischen Lehrveranstaltungen im neuen und im alten Curriculum gibt, werden in der Regel nur mehr die neuen Lehrveranstaltungen angeboten. Gibt es keine Äquivalenz, wird die LV nach altem Curriculum angeboten, damit Studierenden im alten Studienplan im Rahmen einer Übergangsfrist fertig studieren können.

Die Äquivalenzlisten sind ein Indikator ob ein Umstieg sinnvoll scheint. Weitere Indikatoren können finanzielle, organisatorische oder persönliche Umstände sein (z.B. der Bezug von Familienbeihilfe und Studienförderungen oder Studiengebühren etc.). 

Ob es sinnvoll ist umzusteigen können Studierende nur für sich selbst beurteilen. Dabei können neben zeitlichen, auch finanzielle oder organisatorische Aspekte zu tragen kommen (geplante Auslandssemester, Beihilfen etc.). 

Nach Inkraft-Treten der neuen Curricula kann ein neues Lehramtsstudium nur mehr mit neuem Curriculum begonnen werden. Wer bereits studiert und nicht umsteigen möchte, kann sein Studium im Rahmen einer Übergangsfrist abschließen. 

Studierende, die bei In-Kraft-Treten des neuen Curriculums 2026 dem Curriculum 2024 unterstellt sind, sind weiterhin berechtigt ihr Studium nach dem Curriculum 2024 wie folgt abzuschließen (Daten vorbehaltlich Genehmigung der Curricula 2026): 

  • Bachelorstudium: bis zum 30.9.2031
  • Masterstudium: bis zum 30.09.2029

Studierende, die bei In-Kraft-Treten des neuen Curriculums 2024 dem Curriculum 2019 in der Fassung 2021 unterstellt sind, sind weiterhin berechtigt ihr Studium nach dem Curriculum 2019 wie folgt abzuschließen (siehe Curriculum für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung 2024 und Curriculum für das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung): 

  • Bachelorstudium: bis zum 30.09.2029
  • Masterstudium: bis zum 30.09.2027

Wird das Studium bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen, erfolgt eine Überstellung in den neuen Studienplan.

Äquivalenzlisten sind Übersichten, die zeigen, welche Leistungen als inhaltlich gleichwertig gelten. Sie dienen dazu, Anerkennungen und Anrechnungen zwischen alten und neuen Curricula transparent zu machen.

Die Äquivalenzlisten sind Teil des Curriculums und werden gemeinsam mit diesem nach Genehmigung veröffentlicht. 

Wo zu einer Studienleistung (absolvierte Lehrveranstaltung) keine Äquivalenz/en (gleichwertige Leistungen) ausgewiesen wird bzw. werden, kann eine individuelle Anerkennung der Leistung mittels Antrag beantragt werden.    

Ein Umstieg kann in zwei Schritten vorgenommen werden. 

1. Das alte Studium muss geschlossen werden und das Studium mit neuem Curriculum geöffnet werden.

  • Uni Graz & PHSt & PPHA: Studienabteilung bzw. Studien – und Prüfungsabteilung
  • TU: Studienservice
  • KUG: Lehramtskoordinatorin

2. Erbrachte Leistungen müssen im neuen Studium zugeordnet oder mittels Antrag anerkannt werden.

  • Uni Graz: Prüfungsreferat f. Lehramtsstudien
  • PHSt & PPHA: Studien – und Prüfungsabteilung
  • TU: Studienservice
  • KUG: Lehramtskoordinatorin

Fragen zum Umstiegsprozess

Bei einem Umstieg muss das laufende Studium geschlossen werden, bevor das Studium mit neuem Curriculum geöffnet werden kann. Lehrveranstaltungen bzw. Leistungen, die vor dem Umstieg nicht durch Eintragung der Note abgeschlossen sind, können im Studium mit neuem Curriculum nicht angerechnet werden. 

Fragen zur Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen

Dies ist für jene Lehrveranstaltungen möglich, die in der entsprechenden Äquivalenzliste des Masterstudiums angeführt sind (Masterstudium 2026 <-> Bachelorstudium 2024). Der Umfang an möglichen Äquivalenzen kann sich je nach Unterrichtsfach bzw. Spezialisierung unterscheiden. 

Fragen zum Lehrveranstaltungsangebot

Generell gilt: Absolvieren Sie im Studienjahr 2025/26 die Lehrveranstaltungen laut aktuell geltendem Curriculum. Alle Lehrveranstaltungen der bestehenden Curricula finden wie gewohnt statt. 

Für die Pädagogisch-Praktische-Studien (PPS/Praktika) gilt: 

  • Im Sommersemester 2026 wird es (in fast allen Unterrichtsfächern/Spezialisierungen) ein Vollangebot der Praktika geben, insbesondere im PPS 2. 

  • Es wird empfohlen dieses Angebot zu nutzen, da in den Übergangsjahren ab Stj. 2026/27 das Angebot der Praktika auslaufend sein wird. 

 

Wenn für eine Lehrveranstaltung des alten Curriculums eine Äquivalenz im neuen Curriculum besteht, wird in der Regel nur die entsprechende neue Lehrveranstaltung angeboten. Studierende, welche gemäß altem Curriculum studieren, können eine Lehrveranstaltung aus dem neuen Curriculum ihrem Curriculum zuordnen bzw. anrechnen lassen. 

Wenn keine Äquivalenz besteht, wird die LV gemäß altem Curriculum je nach Bedarf weiterhin angeboten, damit Studierende ihren Studienplan abschließen können. Bei sehr geringer Nachfrage nach einer LV des alten Curriculums werden alternative Lösungen bereitgestellt, um Studierenden den Abschluss im alten Studienplan zu ermöglichen.

Für das Studienjahr 2026/27 ist man in der Lehrplanung bemüht, im kommenden Wintersemester 2026 ein möglichst breites Lehrangebot anzubieten, sodass Umsteiger:innen in höheren Semester in ihrem Studienerfolg unterstützt werden. 

Fragen zu den Pädagogisch-Praktische Studien

Ja. Die Anrechnungsmöglichkeiten können Sie den Folien aus der Infoveranstaltung vom 21. und 22. Jänner 2026 entnehmen: Teil 2 zu den Pädagogisch-Praktischen-Studien. Im Sommersemester 2026 wird es (in fast allen Unterrichtsfächern/Spezialisierungen) ein Vollangebot der Praktika geben, insbesondere im PPS 2. Nutzen Sie bitte dieses Angebot.

 

Nein. Das PPS 1 im Bachelorstudium wird ab dem Studienjahr 2026/27 nicht mehr angeboten. 

Auch die PPS 2, 3 und die PPS 4/5 werden nur noch im Studienjahr 2026/27 angeboten, danach nur noch vereinzelt. 

Eine detaillierte Übersicht zum geplanten Angebot entnehmen Sie bitte den Folien aus der Infoveranstaltung vom 21. und 22. Jänner 2026 : Teil 2 zu den Pädagogisch-Praktischen-Studien.

Die Absolvierung der PPS gemäß den neuen Curricula (Fach A und Fach B) ist im Bachelor im 5. Semester und im Master im 2. Semester empfohlen. Es ist prinzipiell möglich, die PPS in Fach A und Fach B in unterschiedlichen Semestern zu absolvieren, allerdings wird die Absolvierung im selben Semester – vor allem im Bachelorstudium – durch das Lehrangebot erleichtert. 

Fragen zu finanziellen Leistungen

Aktuell gibt es vom zuständigen Ministerium noch keinen Bescheid, ob sich ein Umstieg auf den Anspruch auf Familienbeihilfe auswirkt – siehe auch die Folien der Informationsveranstaltung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung Graz.

Wir hoffen, dass dieser Punkt möglichst schnell geklärt wird. Aktuelle Auskünfte kann Ihnen dazu nur die zuständige Stelle im Finanzamt erteilen.

Die Stipendienstelle Graz stuft den Umstieg im Kontext der Studienbeihilfe/Stipendien und nach aktueller Rechtslage als Studienplanwechsel ein. Weitere Erläuterungen zum Thema Studienbeihilfe können Sie der Präsentation der Infoveranstaltung vom Jänner 2026 entnehmen. Bei Fragen zu Details können Sie die Stipendienstelle unter folgendem Link direkt kontaktieren:  https://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz

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